Rechtsprechung
OLG Bremen, 13.01.1989 - 4 U 95/88 (b) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 12 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 901
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85
Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.1989 - 4 U 95/88
Der Senat ist Ä unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH in BGHZ 98, 295 Ä hier: II (227) 134 a Ä der Auffassung, die Ausschlußfrist des § 12 Abs. 3 VVG könne auch durch Einreichen eines Prozeßkostenhilfegesuchs gewahrt werden, sofern der VersNehmer alles ihm Zumutbare tut, damit die Zustellung der Klage "demnächst« i. S. von § 270 Abs. 3 ZPO erfolgen kann.Der BGH (VersR 78, 425) hat einem Kl., dessen Armenrechtsgesuch abgelehnt worden war, in Anwendung des Rechtsgedankens des § 234 Abs. 1 ZPO eine mindestens zweiwöchige Frist zur Vorbereitung einer Klage zugebilligt; für eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozeßkostenhilfe, die im Gegensatz zur Vorbereitung einer Klage keine Entschließung darüber voraussetzt, ob das Prozeßrisiko getragen und wie der Prozeßkostenvorschuß aufgebracht werden soll, kann mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners grundsätzlich nur ein Zeitraum von höchstens zwei Wochen als angemessen angesehen werden (vgl. BGH, VersR 87, 39 [40]).
- OLG Zweibrücken, 08.01.1987 - 3 W 162/86
Erheblicher Zeitpunkt bei der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.1989 - 4 U 95/88
Vielmehr ist das Gericht, das über die Beschwerde Ä und sei es im Sinne der Abhilfe oder Nichtabhilfe Ä zu entscheiden hat, gehalten, eine angemessene Zeit zu warten, wobei eine Frist von drei Wochen noch als angemessen angesehen wird (vgl. BayObLG, NJW-RR 86, 1446; OLG Köln, NJW-RR 86, 1124; .. OLG Zweibrücken, NJW-RR 87, 576: i. d. R. mindestens zwei bis drei Wochen). - OLG Köln, 04.06.1986 - 2 W 77/86
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.1989 - 4 U 95/88
Vielmehr ist das Gericht, das über die Beschwerde Ä und sei es im Sinne der Abhilfe oder Nichtabhilfe Ä zu entscheiden hat, gehalten, eine angemessene Zeit zu warten, wobei eine Frist von drei Wochen noch als angemessen angesehen wird (vgl. BayObLG, NJW-RR 86, 1446; OLG Köln, NJW-RR 86, 1124; .. OLG Zweibrücken, NJW-RR 87, 576: i. d. R. mindestens zwei bis drei Wochen). - BayObLG, 18.07.1986 - BReg. 2 Z 72/86
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.1989 - 4 U 95/88
Vielmehr ist das Gericht, das über die Beschwerde Ä und sei es im Sinne der Abhilfe oder Nichtabhilfe Ä zu entscheiden hat, gehalten, eine angemessene Zeit zu warten, wobei eine Frist von drei Wochen noch als angemessen angesehen wird (vgl. BayObLG, NJW-RR 86, 1446; OLG Köln, NJW-RR 86, 1124; .. OLG Zweibrücken, NJW-RR 87, 576: i. d. R. mindestens zwei bis drei Wochen). - RG, 12.11.1936 - VI B 17/36
1. Besteht für die Beschwerde eine Pflicht zur Begründung? 2. Genügt es, falls …
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.1989 - 4 U 95/88
Zwar ist zutreffend, daß die Beschwerde nach h. M. grundsätzlich nicht der Begründung bedarf (vgl. u. a. RGZ 152, 316 ..).
- OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96
Anforderungen an die Einschaltung der Klagefrist bei PKH-Verfahren; Versicherung; …
Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des OLG Bremen in Versicherungsrecht 1989, 901 f. (Bl. 146 f. d. A.) und des BGH in Versicherungsrecht 1990, 882 f.(Bl. 151 f. d. A.; = Revisionsentscheidung zum Urteil des OLG Bremen) die Ansicht vertritt, es käme nicht darauf an, daß die Verzögerungen des Verfahrens auf richterlichen Fristen beruhten, da durch die Fristgewährung lediglich dem Anspruch auf rechtliches Gehör Rechnung getragen worden sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen.